Mitwirkung läuft noch

Do, 11. Apr. 2024

(Mitg.) Am 1. Januar 2011 trat das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung bedarf einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Sie erfolgt räumlich in den Bauzonen- und Kulturlandplänen und hat eine Ergänzung in der Bau- und Nutzungsordnung zur Folge. Die Entwürfe zur Festlegung der Gewässerräume liegen noch bis zum 23. April zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

Seengen: Ausstellung «Alten Schmitte»

Die Ausstellung widmet sich dem Thema «Seengen und seine Wirtshäuser» und beleuchtet Seengens Gastronomie und das ländliche Dorfgeschehen von damals, um die sich zahlreiche Anekdoten und Geschichten ranken. Für ihre hohen Beizendichte war die Gemeinde Seengen im ganzen Kanton bekannt. Geöffnet am 5./6. und 12./13. September.