(Mitg.) Am 1. Januar 2011 trat das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung bedarf einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Sie erfolgt räumlich in den Bauzonen- und Kulturlandplänen und hat eine Ergänzung in der Bau- und Nutzungsordnung zur Folge. Die Entwürfe zur Festlegung der Gewässerräume liegen noch bis zum 23. April zur öffentlichen Mitwirkung auf.