(Mitg.) Der Gemeinderat hat Ende 2022 entschieden, dass per 1. Januar 2023 die Erstellung von Versickerungsanlagen bei bestehenden Liegenschaften wieder mit 20 Franken pro Quadratmeter der betroffenen Gebäudegrundfläche subventioniert wird. Die Subventionierung beträgt maximal 50 Prozent der Erstellungskosten der Versickerungsanlage. Es gibt keinen Anspruch auf eine rückwirkende Subvention.
Das Versickernlassen des Dachwassers ist vor allem zur Entlastung der bereits stark belasteten Kanalisation sinnvoll. Vor allem bei starken Niederschlägen, also andauerndem Regen, zählt jeder Liter, der weniger in die Kanalisation gelangt.