Der Regierungsrat hat gemäss seinem Entscheid vom 4. Februar 2025 die Teilrevision «Schutzund Erholungszone Stierenberg» nicht genehmigt. Der Gemeinderat von Rickenbach nimmt zu diesem Entscheid Stellung – und verzichtet auf eine Beschwerde.
(Mitg.) «Als Begründung führt der Regierungsrat insbesondere ins Feld, dass durch die Errichtung einer solchen Schutzzone eine eingehende Interessenabwägung im Einzelfall verhindert würde. Die Teilrevision verstosse gegen übergeordnetes Recht und gegen die Richtplanung. Sie sei weder rechts- noch zweckmässig und könne daher nicht genehmigt werden.
Regierungsrat als Bewilligungsinstanz
An der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Teilrevision «Schutz- und Erholungszone Stierenberg» angenommen. Mit diesem Entscheid kam die Schutzzone aber…