(Mitg.) Der Gemeinderat hat die Teiländerung des Gestaltungsplans «Zentrum Unterdorf», Parzelle 1945, Dorfstrasse/Oberkulmerstrasse, zur Vorprüfung durch die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau verabschiedet.
Parallel dazu findet das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestützt auf § 3 BauG statt. Die Entwürfe der Teiländerung des Gestaltungsplans «Zentrum Unterdorf» mit den Erläuterungen sowie das Richtprojekt (orientierend) liegen vom 14. Februar bis 17. März bei der Gemeindekanzlei Gontenschwil, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen digital einsehbar.
Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht…