Energiegesetz

Do, 27. Mär. 2025

(Mitg.) Am 1. April 2025 tritt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit entsprechenden Bauverwaltungen zuständig. Wer dabei ist, ein Bauvorhaben zu planen, sollte sich frühzeitig informieren, beispielsweise anhand des Beratungsangebots der energieberatungAARGAU.

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