(Mitg.) Am 1. April 2025 tritt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit entsprechenden Bauverwaltungen zuständig. Wer dabei ist, ein Bauvorhaben zu planen, sollte sich frühzeitig informieren, beispielsweise anhand des Beratungsangebots der energieberatungAARGAU.