(Mitg) Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Bauten ohne Baubewilligung erstellt werden. Es handelt sich dabei um einen Verstoss gegen die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Zudem muss das ordentliche Baubewilligungsverfahren nachträglich durchgeführt werden. Die Bevölkerung wird ersucht, die Bauvorschriften zu beachten. Die Bauverwaltung Seengen steht für Auskünfte gerne zur Verfügung (Per Mail an: bauverwaltung@seengen.ch oder telefonisch 062 767 63 40).