(Mitg.) Beim Verpacken der Abstimmungs- und Wahlunterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 18. Mai durch die beauftragte externe Firma ist sämtlichen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern versehentlich kein Wahlzettel für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Lenzburg zugestellt worden.
Von diesem Umstand sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Seon betroffen. Der fehlende Wahlzettel wird sämtlichen Stimmberechtigten von der Gemeindekanzlei Seon umgehend per A-Post zugestellt. Die Stimmberechtigten werden daher gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen erst nach Erhalt des fehlenden Wahlzettels für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten auszufüllen und einzureichen.
Stimmberechtigte, welche ihre Stimme bereits (ohne…