Rücksicht auf dem See

Do, 19. Jun. 2025

(Mitg.) Immer mehr Menschen praktizieren «Stand Up Paddeln». Diese fallen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung unter die Gruppe der Paddelboote als Untergruppe der Ruderboote. Die Einwasserung der SUPs ist bei offiziellen Schiffeinwasserungsstellen, an gut zugänglichen Stellen ohne Vegetation, mit der Einhaltung von genügenden Abständen und der Beobachtung von gelben Begrenzungsbojen bei sensiblen Bereichen wie Schilfgürteln, Brutplätzen von Vögeln etc. zu erfolgen. Die SUPs dürfen nicht in öffentlichen Badeanlagen eingesetzt und an Land gebracht werden.

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POLIZEINACHRICHTEN

Gontenschwil: Auf nächtlicher Diebestour festgenommen

Am Sonntagmorgen um 3.20 Uhr meldete sich ein Anwohner von Gontenschwil beim Polizeinotruf. Er teilte mit, dass er auf den Bildern seiner Überwachungskamera vor etwa einer Stunde eine Person gesehen habe, die sich an den parkierten Autos zu schaffen machte.

Sofort fuhren mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Aargau und der Regionalpolizei Lenzburg in das betreffende Gebiet und fahndeten nach der Person.

Kurz vor 4 Uhr hielt ein…