(Mitg.) Immer mehr Menschen praktizieren «Stand-up-Paddeln». Diese fallen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung unter die Gruppe der Paddelboote als Untergruppe der Ruderboote. Die Einwasserung der SUPs hat bei offiziellen Schiffeinwasserungsstellen, an gut zugänglichen Stellen ohne Vegetation, mit der Einhaltung von genügenden Abständen und der Beobachtung von gelben Begrenzungsbojen bei sensiblen Bereichen wie Schilfgürteln, Brutplätzen von Vögeln etc. zu erfolgen. Die SUPs dürfen nicht in öffentlichen Badeanlagen eingesetzt und an Land gebracht werden.