(Mitg.) Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss §24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Planungsentwürfe mit Erläuterungen (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung, Planungsbericht) und der Vorprüfungsbericht liegen vom 8. August bis am 8. September 2025 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Ebenfalls werden die Unterlagen auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Zu Beginn der öffentlichen Auflage findet am 12. August, um 19:30 Uhr, in der Turnhalle eine Informationsveranstaltung statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.