Aus dem Gemeindehaus

Do, 02. Okt. 2025

(Mitg.) Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz) verpflichtet sind, ein-, umund wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle (gemeindekanzlei@seengen.ch) zu melden. Meldepflichtig sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes.

Steuern 2025

Im September 2025 wurden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern verschickt. Darauf ist ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein Restbetrag ist bis 31. Oktober 2025 zu begleichen. Die…

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MS 2018: Das Führerhaus im Rohbau

msu. Noch ist es nicht der 6. Juni 2018, doch der Termin der Schiffstaufe am Hallwilersee steht. Dann soll das neue Schiff in der «Seerose» in Meisterschwanden seinen definitiven Namen erhalten und aus der Anonymität von MS 2018 herausgeführt werden. Rund zwei Monate stehen den Schiffsbauern in der Lux-Werft in Mondorf (Deutschland) also noch zur Verfügung, um dem Neubau den letzten «Schliff» zu verpassen. Diese Zeit wird auch notwendig sein, denn erst k...