Aus dem Gemeindehaus

Do, 02. Okt. 2025

(Mitg.) Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz) verpflichtet sind, ein-, umund wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle (gemeindekanzlei@seengen.ch) zu melden. Meldepflichtig sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes.

Steuern 2025

Im September 2025 wurden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern verschickt. Darauf ist ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein Restbetrag ist bis 31. Oktober 2025 zu begleichen. Die…

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Zum Sonntag

Selig, die verfolgt sind um der Gerechtigkeit willen?

Selig, die verfolgt sind um der Gerechtigkeit willen – ihnen gehört das Himmelreich (Mt 5,10). Auf den ersten Blick scheint Jesu Aussage widersprüchlich. Das Himmelreich soll bereits angebrochen sein – inwiefern erfahren es gerade die Verfolgten?

In der Antike waren Wettrennen beliebt. So ist es auch noch heute. In gut einer Woche findet wieder der Hallwilerseelauf statt. Tausende Läuferinnen und Läufer…