(Mitg.) Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dauerhaft zurückzuschneiden. Bei Einfriedungen ist ein Abstand von 60 cm, gemessen ab Strassenmark, einzuhalten. Zu beachten ist, dass Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen nie verdeckt und die auferlegten Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen dauernd freizuhalten sind.
Beratung
Der Kanton Aargau unterhält zusammen mit der Pro Senectute eine Anlauf- und Beratungsstelle zu Altersfragen. Das Angebot enthält Auskünfte zu Fragen wie Pflege und…