Meldepflicht

Do, 13. Nov. 2025

(Mitg.) Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgender Monate oder 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten unter der Telefonnummer 062 765 81 60 oder per Mail unter einwohnerkontrolle@leimbach.swiss zu melden. Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.

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Menziken: Frühling am Stierenberg

(Eing.) Fast so pünktlich wie der «meteorologische Frühlingsbeginn» strahlen die ersten goldgelben Huflattiche «Märzenblümchen» aus der Laubdecke. Er gehört zu den ersten Frühjahrsblumen, deren Blüten vor der Entwicklung der Laubblätter erscheinen. Der Huflattich war in Deutschland die Heilpflanze des Jahres 1994. (Text und Bild: Herbert Müri)