Meldepflicht

Do, 13. Nov. 2025

(Mitg.) Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgender Monate oder 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten unter der Telefonnummer 062 765 81 60 oder per Mail unter einwohnerkontrolle@leimbach.swiss zu melden. Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.

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