«Mit der zum Teil bereits erfolgten Belegung im Sternen sind Tatsachen geschaffen worden, die im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht kaum mehr rückgängig gemacht werden könnten», schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Er gibt den Kampf gegen die Asylunterkunft im «Sternen» auf. Es bleiben noch politische Vorstösse.
Die Mitteilung des Gemeinderates spricht eine deutliche Sprache: «Der Gemeinderat hat sich mit dem beigezogenen Rechtsanwalt besprochen. Der Entscheid ist unter verschiedenen Aspekten beraten und diskutiert worden. Dabei sind auch die Vor- und Nachteile bzw. die Erfolgschancen für eine weitere Beschwerdeführung sorgfältig gegeneinander abgewogen worden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wird der für die Gemeinde negative Entscheid akzeptiert.»
Politische Vorstösse
In einer gemeinsamen Interpellation wollten Kulmer Grossratsmitglieder vom Regierungsrat Auskunft über die Betreuung, Standortwahl, Finanzierung und Sicherheit des Asylzentrums im ehemaligen Restaurant «Sternen» in Menziken. Der Kanton hatte zuvor in der Teilrevision des Sozial- und Präventionsgesetzes festgehalten, kleine und mittlere Unterkünfte seien durch Grossunterkünfte zu ersetzen. Das Gesetz tritt Anfang 2016 in Kraft und die Interpellanten wollten wissen, was dies für den Sternen bedeutet. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, bei der Unterkunft «Sternen» handle es sich nicht um eine Grossunterkunft im Sinne des Grossratsbeschlusses. Vielmehr handle es sich «um eine kantonale Unterkunft, also um eine Unterbringungseinrichtung, welche der Kantonale Sozialdienst führt und deren Bewohner auch durch diesen betreut werden». Was das für den weiteren Betrieb der Unterkunft bedeutet, ist unklar.
Den ganzen Artikel lesen Sie im Wynentaler Blatt Nr. 76 vom Dienstag, 6. Oktober 2015.

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