Wenig Transparenz in Beinwil am See

Sa, 25. Mär. 2017
Bevorzugte Wohnlage in Beinwil am See (Bild: Martin Suter)

Derzeit läuft das Mitwirkungsverfahren für die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Doch diese Feststellung ist nicht neu: Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung dürfte eine Nutzungsplanung ein Buch mit sieben Siegeln darstellen. Lesen Sie im WB die brennensten Fragen und die Antworten darauf.

Alle Fragen und Antworten finden Sie in der gedruckten Ausgabe des Wynentaler Blattes Nr. 23, vom 24. März 2017. Hier eine Auswahl:

Wann wird eigentlich die Seeuferschutzkommission aktiv?
Antwort Planer: Diese Kommission nimmt hauptsächlich zu konkreten Bauvorhaben Stellung. Eine direkte Einflussnahme der Seeuferschutzkommission auf die Nutzunsplanung ist nicht vorgesehen, sondern wäre Gegenstand eines Begehrens (Einwendung), wie es jedem Bürger zusteht.

Wieviel grösser soll die Ausnützungsziffer in der Wohnzone W2 künftig werden?
Antwort Planer: Das neue Reglement sieht gemäss unserem Vorschlag eine Erhöhung der Ausnützungsziffer von 0,4 auf 0,45 vor. Daraus resultiert ein Nutzungsbonus von 15 Prozent. Votant: In anderen Gemeinden sind Ausnützungsziffern nicht mehr so relevant.

Wann fällt bei uns die Ausnützungsziffer? Weshalb braucht es sie überhaupt noch?
Antwort Planer: Bei der Ausnützungsziffer handelt es sich um ein sehr bewährtes Instrument. Der Nachbar weiss, wie dicht gebaut werden kann und was allenfalls auf ihn zukommt. Trotz Ausnützungsziffer hat ein Bauherr künftig die Freiheit, bei der Anordnung der Gebäude einen grösseren Spielraum zu nutzen.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie in der gedruckten Ausgabe des Wynentaler Blattes. Die Zeitung gibt es am Kiosk, im Abo oder auch als App für das Smartphone und das Tablet. Abonnieren Sie die Zeitung aus der Region noch heute und verpassen Sie nie wieder die wirklich interessanten Geschichten!

 

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