Der Gemeinderat ruft in Erinnerung, dass am Donnerstag, 3. Mai die Frühjahr-Häckselaktion nur zur Durchführung gelangt, wenn bis am 30. April genügend Anmeldungen eingetroffen sind. Ausserdem weist er auf die Hundeleinepflicht hin, die auch während des Hundemilitarys Triengen gilt.
(Mitg.) Die Leinenpflicht für Hunde gilt laut Jagdverordnung noch bis 31. Juli. Danach können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagdund Polizeihunde im Einsatz (sowie Ausbildung) gelten diese Einschränkungen nicht. Die Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zur ungestörten Aufzucht ihrer Jungtiere. Widerhandlungen können mit Busse geahndet werden. Jäger dürfen zudem streunende Hunde, welche für Wildtiere eine Gefahr darstellen, abschiessen.
Hundemilitary…