Im Rahmen des Ende 2017 durchgeführten Mitwirkungsverfahrens zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sind insgesamt 12 Eingaben erfolgt. Der Gemeinderat hat diese in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe eingehend geprüft und einzelne Bereiche der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie des Bauzonen- und Kulturlandplanes überarbeitet.
(Mitg.) Die 12 Antragsteller werden demnächst über die Gemeinderatsentscheide zu ihren Anliegen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens schriftlich informiert. Die aktualisierten Entwürfe sind der Abteilung Raumentwicklung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt im März 2018 zur definitiven Vorprüfung sowie zur Freigabe der öffentlichen Auflage eingereicht worden.
Am 1. Mai 2017 ist eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über…