Ab sofort gilt nur noch die neue Bauund Nutzungsordnung vom 2. Dezember 2015. Darauf haben die Gemeindebehörde, vor allem aber die Grundeigentümer, Bauherren und Architekten sehr lange gewartet.
Am 24. Januar 2018 hat der Regierungsrat die von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2015 beschlossene Ortsplanungsrevision genehmigt. Nach der Ausschreibung im Amtsblatt und der unbenutzten 30-tägigen Beschwerdefrist ist der kantonale Genehmigungsentscheid in Rechtskraft erwachsen. Das heisst, es gelten ab sofort nur noch die neuen Bauvorschriften. Dies erhöht die Rechtssicherheit enorm.
Bis auf drei Ausnahmen (Teil-Rückweisungen der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2015) ist auch der Bauzonenplan vom 5. Juni 1998 aufgehoben worden. Die Ausnahmen sind: 1. Verbleib des Gebietes «Bodenacker»…