Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen wird dem Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung vom Juni das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung zur Abstimmung unterbreitet. Vorgängig lädt der Gemeinderat die Stimmberechtigten zu einer Informationsveranstaltung ein.
Im Juni 2016 hat das aargauische Stimmvolk das Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Dieses ist seit 1. August 2016 in Kraft und verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Für die Umsetzung räumt das Gesetz den Gemeinden eine Übergangszeit bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 ein.
Die Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, 7. Juni um 19.30 Uhr im Gemeindesaal…