moha. Der Gemeinderat Unterkulm verhängt für den Aufenthalt auf dem Schulhausareal und beim Jugendtreff neue Benützungsbestimmungen. Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten, können vom Platz gewiesen und mit einer Busse belegt werden. Es gelten das Rahmenreglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen vom Oktober 2006 und das Polizeireglement vom Januar 2009. Widerhandlungen werden sanktioniert. Es gelten folgende Bestimmungen: – Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Unfällen oder Diebstahl wird jede Haftung abgelehnt. – Zwischen 22 und 6 Uhr gilt für ausserschulische Aktivitäten ein Aufenthaltsverbot auf dem gesamten Schulareal und beim Jugendtreff. Ausgenommen sind öffentliche Veranstaltungen und Anlässe der Sportvereine. – Von 22 bis 6 Uhr…