(Mitg.) Revision Zonenplan: Die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau hat die überarbeitete Bau- und Nutzungsordnung (BNO) einer zweiten Vorprüfung unterzogen. Der Entwurf des abschliessenden Vorprüfungsberichtes liegt in der Zwischenzeit vor. Die grösste Problematik liegt bei den viel zu grossen Bauzonenreserven in unserer Gemeinde. Der Kanton hat den Gemeinderat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die überarbeitete BNO in dieser Form nicht bewilligungsfähig ist. Die in unserer Gemeinde vorhandenen Baulandreserven sind derart überdimensioniert, dass sie sogar über den Zeithorizont des Richtplans – also über 25 Jahre hinaus – zu gross sind und die BNO würde somit keine Rechtssicherheit bieten. Das heisst, grundsätzlich wären dann sämtliche Beschlüsse – also auch sämtliche…