Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 mussten die Gemeinden den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule sicherstellen. Die Suhren- und Ruedertaler Gemeinden haben das Gesetz umgesetzt.
rc. Das neue Gesetz bezweckt einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern und anderseits die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und Chancengerechtigkeit der Kinder zu verbessern. Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung tragen grundsätzlich die Erziehungsberechtigten. Unabhängig vom Betreuungsort haben sich die Wohngemeinden nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten daran zu beteiligen. Das Suhren- und Ruedertal ist…