Öffentliche Auflage BNO

Fr, 14. Sep. 2018

Die Unterlagen zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland liegen noch bis am 18. September öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen ohne rechtliche Verbindlichkeit auf der Website aufgeschaltet.

(Mitg.) Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss Paragraph 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Diese sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Feuerverbot ist aufgehoben

Aufgrund der tieferen Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Tage wird das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern aufgehoben. Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine…

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95’000 Klötzchen wurden gestapelt

Mit 88 Anmeldungen von Kindern aus der ganzen Region wurde die «HolzBauWelt» bereits zum zweiten Mal in der Mehrzweckhalle in Holziken, in Zusammenarbeit mit den reformierten Kirchgemeinden Schöftland, Kölliken und Muhen, der Chrischona Schöftland-Rued und Kölliken sowie dem VAC Kölliken und dem Bibellesebund Schweiz Holziken.

(Eing.) Nach dem Check-In starteten die Kinder in Baustellengruppen und planten, wie sie «ihre» Baustelle mit den Klötz…