Öffentliche Auflage BNO

Fr, 14. Sep. 2018

Die Unterlagen zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland liegen noch bis am 18. September öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen ohne rechtliche Verbindlichkeit auf der Website aufgeschaltet.

(Mitg.) Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss Paragraph 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Diese sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Feuerverbot ist aufgehoben

Aufgrund der tieferen Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Tage wird das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern aufgehoben. Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

Gränichen: Lastwagen kollidierte mit Paketbote

Ein Paketbote der Schweizerischen Post zog sich beim Überqueren der Unterdorfstrasse schwere Verletzungen zu. Er wurde von einem in Richtung Suhr fahrenden Lastwagen trotz raschem Bremsmanöver erfasst. Die Strasse blieb während fast eineinhalb Stunden gesperrt.