Die Unterlagen zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland liegen noch bis am 18. September öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen ohne rechtliche Verbindlichkeit auf der Website aufgeschaltet.
(Mitg.) Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss Paragraph 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Diese sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Feuerverbot ist aufgehoben
Aufgrund der tieferen Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Tage wird das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern aufgehoben. Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine…