(Mitg.) Im Abfallreglement von ist vermerkt, dass der Gemeinderat für die Aufstellung und regelmässige Leerung von Abfallkörben an stark besuchten Orten sorgt. Die Körbe dienen der Aufnahme von Kleinabfällen (Kehricht), die unterwegs anfallen. Sie dürfen nicht für die Abgabe von grösseren Mengen an Siedlungsabfällen aus Haushaltungen oder sperrigen Gegenständen benützt werden.
17-Liter-Kehrichtsäcke
Ab sofort ist es möglich, den Hauskehricht in 17 Liter-Kehrichtsäcken zu entsorgen. Als Gebührenmarke dürfen Sie eine 35 Liter-Kehrichtmarke diagonal halbieren und ein Markenteil davon an den Kehrichtsack kleben. Diese Variante ist nur mit 17 Liter-Kehrichtsäcken anwendbar. Halbvolle 35 Liter-Kehrichtsäcke, welche mit einem diagonal halbierten Markenteil versehen sind, werden von der…