In einer Woche sind Steuern fällig

Di, 23. Okt. 2018

Im September sind die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern verschickt worden. Darauf ist ersichtlich, was bereits bezahlt oder was dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein allfälliger Restbetrag ist bis 31. Oktober 2018 zu begleichen.

(Mitg.) Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2018 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November 2018 gemahnt. Besteht im Januar 2019 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Der Gemeinderat dankt für die rechtzeitige Bezahlung.

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