Unter dem Motto «Ein Ständerat gehört in den Kanton» kämpft ein Abstimmungskomitee für ein Nein zur Verfassungsänderung des Kantons Aargau – Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am 25. November 2018.
(Mitg.) Das aktive und passive Wahlrecht für den Ständerat soll nur Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, welche im Kanton Aargau ihren Wohnsitz haben, gewährt werden. Im Gegensatz zum Nationalrat vertritt der Ständerat die Kantone. Das geht schon aus der Bezeichnung hervor. Die Nähe zum Kanton Aargau und zur Bevölkerung ist wichtig. Wer den Kanton Aargau im Ständerat vertreten will, soll mit den Gegebenheiten und Sachverhalten im Aargau vertraut sein. Daher muss insbesondere eine Person, welche sich in den Ständerat wählen lassen will, Wohnsitz hier im Kanton…