Immobilienverkauf im Alter – Teil 2

Fr, 23. Nov. 2018

Der erste Teil dieses Artikels kann per E-Mail via info@immoservice.ch nachbezogen werden.

Immobilien pflegebedürftiger Menschen unter dem Hammer: Das Pflegeheim braucht Geld und der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) muss die Liegenschaft versteigern! Wurde die Liegenschaft bereits auf die Nachkommen überschrieben, können nun diese zum Beispiel die Hypothek erhöhen, das Haus vermieten oder frei verkaufen. Gehört sie aber noch den nun nicht mehr urteilsfähigen Senioren, so kommt oft bei den Nachkommen grosses Erstaunen auf, wenn sie für die eigenen Eltern nicht mehr entscheiden dürfen. Man muss auf alle Fälle vermeiden, dass die Liegenschaft versteigert wird, denn eine Versteigerung verkauft das Haus zwar schnell, doch zu einem massiv reduzierten Preis. Kein Fall ist genau gleich…

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