Der Regierungsrat reagiert auf die veränderten Ansprüche an die Volksschule und auf die steigende Zahl privat geschulter Kinder und Jugendlicher im Kanton Aargau. Er passt die Regelungen für die private Schulung an. Zudem führt er eine Meldepflicht durch die Schulpflegen ein.
(Mitg.) Die Schulpflicht kann im Kanton Aargau neben dem Besuch der Volksschule (Kindergarten, Primarund Oberstufe) auch durch private Schulung oder an einer Privatschule erfüllt werden. Die rechtlichen Vorgaben zur privaten Schulung sind über viele Jahre unverändert geblieben. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an den Volksschulunterricht zum Beispiel durch die Einführung von zwei Fremdsprachen an der Primarschule erhöht. Die Zahl privat geschulter Kinder und Jugendlicher im Aargau ist zudem in den…