Waldarbeit wird neu aufwandgerecht abgegolten

Fr, 21. Dez. 2018

Am 1. Januar 2019 treten verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2019 betreffen unter anderem das Waldgesetz, das Steuergesetz und das Gemeindegesetz.

(Mitg.) Basis für die Abgrenzung von Wald bildet die Bundesgesetzgebung über den Wald. Als Wald gilt jede Fläche, die mit Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockt ist und Waldfunktionen erfüllen kann. Die geltenden kantonalen Ausführungsbestimmungen legen fest, dass jede Bestockung, welche grösser als 600 Quadratmeter, breiter als 12 Meter und älter als 15 Jahre ist, rechtlich als Wald gilt. Entstehung, Nutzungsart und Bezeichnung im Grundbuch sind nicht massgebend. Somit «bricht» Wald sämtliche andere Nutzungsarten einer Fläche. Ab dem 1. Januar 2019 tritt eine Änderung des kantonalen…

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