(Mitg.) Die periodische mikrobiologische Eigenkontrolle des Trinkwassers erfolgt grundsätzlich zweimal jährlich. Die Untersuchung von sechs Proben aus den Reservoirs, aus dem Grundwasserpumpwerk und aus dem Versorgungsnetz der Wasserversorgung durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz hat ergeben, dass die Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung erfüllt werden. Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.
Steuererklärung 2018
Das Gemeindesteueramt bittet die Steuerpflichtigen, die Steuererklärung 2018 mit dem Original-Hauptbogen (mit Name und Adressnummer) einzureichen und keine Büroklammern/ Bostitchklammern zu verwenden. Originalbelege werden nicht retourniert und nach dem Scanning vernichtet.
Das Gemeindesteueramt möchte die…