(Mitg.) Für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurden keine Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet. Die Urnenwahl findet am 10. März statt. Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für ein Mitglied des Gemeinderates im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt, dabei kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Gemeinderatskandidatin oder -kandidat gültige Stimmen erhalten.
Briefliche Stimmabgabe
Leider kommt es immer wieder vor, dass bei der brieflichen Stimmabgabe die Formvorschriften nicht beachtet werden und die Stimmabgabe deshalb ungültig ist. Die Stimmberechtigen werden gebeten, die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Vorschriften zu beachten. Insbesondere ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.…