Für Grünabfälle, Äste oder Rasen steht im Buchacker ab zirka Mitte März 2019 eine Mulde zur Verfügung. Gemäss gültigem Abfallreglement ist jedoch auch die Entsorgung von Grüngut gebührenpflichtig. Jeder Haushalt, der dieses Angebot nützen will, hat deshalb eine Jahresgebühr von 80 Franken zu entrichten.
(Mitg.) Analog zum vergangenen Jahr, wird allen Haushaltungen, zusammen mit der Rechnung für die Abfall-Grundgebühr, ein zusätzlicher Einzahlungsschein für die Überweisung der Grüngut-Jahresgebühr zugestellt. Die Berechtigten werden nach Zahlungseingang auf einer Tafel bei der Mulde veröffentlicht. Wird vergäroder kompostierbarer Abfall ohne Entrichtung der Jahresgebühr deponiert, kann vom Gemeinderat eine Busse von bis zu 2000 Franken ausgesprochen werden. Es ist überdies verboten, das…