(Mitg.) Für das Einreichen der Steuererklärung gelten folgende Fristen: unselbständig Erwerbende: 31. März, selbständig Erwerbende: 30. Juni. Wer die Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen kann, kann Fristerstreckungsgesuch bei der Abteilung Steuern einreichen. Es besteht die Möglichkeit, Fristerstreckungsgesuche mit der neuen E-Government-Applikation eFristen einzureichen. Diese finden sich im Online-Schalter auf der Homepage der Gemeinde Reinach (www. reinach.ag: Fristerstreckungsgesuch zur Abgabe der Steuerklärung). Das Gesuch kann aber auch schriftlich oder mit einem sicheren Mail (www.reinach. ag: Verwaltung/Abteilung/Steuern) dem Gemeindesteueramt zugestellt werden.
Mahngebühren bei Nichteinreichung der Steuererklärung
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung…