Ende Januar 2019 wurden im Kanton Aargau sämtlichen steuerpflichtigen Personen die Steuererklärungen 2018 zugestellt. Die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Belegen ist dem Steueramt bis zur auf der Steuererklärung aufgedruckten Frist einzureichen.
(Mitg.) Das Steueramt weist die Steuerpflichtigen darauf hin, dass infolge einer Änderung des Steuergesetzes ab 1. Januar 2019 im Kanton Aargau folgende Mahngebühren im Steuererklärungsverfahren eingeführt wurden: erste Mahnung Steuererklärung 35 Franken, zweite Mahnung Steuererklärung 50 Franken. Die Mahngebühren im Steuererklärungsverfahren können vermieden werden, wenn rechtzeitig ein Fristerstreckungsgesuch gestellt wird. Solche Fristerstreckungsgesuche sind kostenlos. Sie sind begründet dem Steueramt…