Gestützt auf Paragraph 152 der Kirchenordnung werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2019 folgende Beschlüsse veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag 25. November 2018. – 2. Genehmigung der Rechnung 2018. Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird. Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit Bekanntgabe (§§ 146, 147 Abs. 1 KO).