(Mitg.) Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden auf dem Friedhof Menziken per 31. Januar 2020 vier Erdgrabreihen des Erdreihengrabfeld 7 (48 Gräber der Jahre 1993 bis 1997) aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen bis spätestens am 31. Januar 2020 zu räumen. Falls auf die Räumung innert der Frist verzichtet wird, erfolgt die Grabräumung durch die Gemeinde. Die Grabsteine, allfällige Umfassungen, Pflanzen etc. gehen nach dem 31. Januar 2020 entschädigungslos ins Eigentum der Einwohnergemeinde über und werden anschliessend entsorgt.
Verfallsanzeigen
Im September des laufenden Steuerjahres hat die Abteilung Finanzen, wie gesetzlich vorgeschrieben (Steuergesetzverordnung § 77 Abs. 2), an diejenigen Steuerpflichtigen, welche die periodisch geschuldeten…