(Mitg.) Gerne möchten wir aus aktuellem Anlass nach Rücksprache mit der Regionalpolizei Zofingen über die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung von Privatstrassen für den Schulweg informieren. Besteht für die Strasse weder ein richterliches Verbot noch eine Absperrung, so gilt auch eine Privatstrasse als öffentliche Verkehrsfläche und darf gemäss Strassenverkehrsgesetz von jedermann benutzt werden. Falls jemandem trotz dieser eindeutigen Rechtslage der Durchgang verwehrt wird, kann und sollte dies bei der zur Anzeige gebracht werden.
Bereitstellung Kehrichtsäcke
Um zu vermeiden, dass Tiere (Füchse, Katzen, Raben etc.) die Kehrichtsäcke aufreissen und den Abfall zerstreuen, bitten wir die Bevölkerung, den Kehricht erst am jeweiligen Dienstagmorgen bereitzustellen. Zerrissene Säcke werden…