Gemeinden, die trotz Zahlungen aus dem ordentlichen Finanzausgleich ihren Finanzhaushalt nicht ausgeglichen gestalten können, ohne den Steuerfuss übermässig zu erhöhen, erhalten Ergänzungsbeiträge. Solche Beiträge fliessen erstmals 2020. Der Regierungsrat hat die Gesuche geprüft. Insgesamt zehn Gemeinden haben ab 2020 einen Beitragsanspruch.
(Mitg.) Keine Gemeinde soll ihren Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über dem Mittelwert aller Gemeinden festlegen müssen, um ihren Finanzhaushalt ausgeglichen gestalten zu können. Wenn eine Gemeinde dieses Ziel trotz der ordentlichen Beiträge aus dem Finanzausgleich nicht erreichen kann, hat sie Anspruch auf Ergänzungsbeiträge.
Beitragsermittlung
Gemeinden, die Ergänzungsbeiträge beanspruchen, müssen einen Antrag stellen. Die anschliessend vom…