Ein früherer Monatsbeitrag befasste sich eingehend mit der einst unerlässlichen Wässerung der Wiesen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten der Besitzer befasst. Nun liegt uns ein einschlägiges Dokument von 1817 vor, das kürzlich auf einem Gontenschwiler Estrich aufgetaucht ist. Es gibt uns Gelegenheit, auf das Thema zurückzukommen.
von Peter Steiner
Es handelt sich um den «Kehrbrief für die Mattenbesitzer, welche das Recht haben, ihre Matten zu bewässeren von dem Tolenwasser aus dem Dorfbach, welches durch des Rudolf Frey, Wilibaschis, Baumgarten läuft». Unter «Dole» versteht man die röhrenförmige Einfassung eines Wasserlaufs oder einen Abzugsgraben. Beteiligt an der Wasserkehre waren damals die folgenden acht Bauern:
Rudolf Frey, Wilibaschis
Heinrich Bolliger im Wili
Hans Frey…