(Mitg.) Im Zusammenhang mit dem 2. Initiativbegehren «Pro Landwirtschaftszone Hegmatte» sind am 4. November 2019 bei der Gemeindekanzlei insgesamt 130 Unterschriftenlisten eingereicht worden. Die Prüfung durch den Gemeinderat hat ergeben, dass die Initiative rechtmässig und inhaltlich zulässig ist. Bei einer Mindestanzahl Unterschriften gemäss § 22 Gemeindegesetz (ein Zehntel der Stimmberechtigten) von 309 sind total 526 gültige und 10 ungültige Einzelunterschriften eingegangen. Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) stellt der Gemeinderat fest, dass das 2. Initiativbegehren den gesetzlichen Anforderungen entspricht und erklärt es damit für gültig und als zu Stande gekommen. Über die zeitliche Behandlung in Berücksichtigung der 1. Initiative, welche im Sommer…