Winterdienst

Di, 03. Dez. 2019

(Mitg.) Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst wird ansonsten erheblich behindert oder erschwert. Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden an falsch parkierten Fahrzeugen ab. Die Mitarbeitenden der Abteilung Werkdienste danken der Bevölkerung für das Verständnis.

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POLIZEINACHRICHTEN

Leimbach: E-Scooter-Fahrer stürzt

und verletzt sich schwer

Am Mittwoch, 13. August, um 20.45 Uhr, fuhr ein E-Scooter-Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf dem Radweg zwischen Zetzwil und Leimbach. Eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau sah ihn und gab ihm das Haltezeichen. Der Mann missachtete dieses und bog auf einen Feldweg ab.

Die Patrouille fuhr weiter ins Dorf. Unterwegs winkte ein Landwirt die Polizisten herbei. Er hatte beobachtet, wie der E-Scooter-Fahrer …