Öffentliche Auflage der Pläne

Fr, 31. Jan. 2020

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt. Diese, die Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 10. Februar bis 10. März 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

(Mitg.) Ergänzend werden die Unterlagen ohne rechtliche Verbindlichkeit auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Informationsveranstaltung

Am Donnerstag, 13. Februar 2020, findet um 19 Uhr in…

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