Die Kirchgemeinde Gontenschwil konnte im vergangenen Jahr ihr 400-Jahr-Jubiläum feiern. Durch Urteilsspruch der Berner Obrigkeit vom Februar 1619 wurden die Streitigkeiten zwischen den Dörfern Gontenschwil und Zetzwil wegen der Kostenbeteiligung in kirchlichen Belangen entschieden und damit die Grundlage für die Kirchgemeinde Gontenschwil-Zetzwil als eigenständiger Gebietskörperschaft gelegt. Wie in allen Berner Kirchgemeinden amtete auch in Gontenschwil/Zetzwil ein Chorgericht, das sich aus Gemeindemitgliedern zusammensetzte und in dem der Untervogt den Vorsitz hatte und der Pfarrer das Protokoll führte. Nach dem Fall des Ancien Régime und der Gründung des Kantons Aargau wurde diese Institution unter der Bezeichnung «Sittengericht» weitergeführt; neu führte der Gemeindeammann den…