Zinsregelung für Steuern

Fr, 13. Mär. 2020

(Mitg.) Vergütungszins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober 2020 bis zur Höhe der definitiven Steuerrechnung. Er ist steuerfrei und beträgt für das Jahr 2020 0,1 Prozent. Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins in gleicher Höhe gewährt. Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zur Fälligkeit nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 5,1 Prozent erhoben. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.

Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2020 nur die beigelegten Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2020…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

95’000 Klötzchen wurden gestapelt

Mit 88 Anmeldungen von Kindern aus der ganzen Region wurde die «HolzBauWelt» bereits zum zweiten Mal in der Mehrzweckhalle in Holziken, in Zusammenarbeit mit den reformierten Kirchgemeinden Schöftland, Kölliken und Muhen, der Chrischona Schöftland-Rued und Kölliken sowie dem VAC Kölliken und dem Bibellesebund Schweiz Holziken.

(Eing.) Nach dem Check-In starteten die Kinder in Baustellengruppen und planten, wie sie «ihre» Baustelle mit den Klötz…