Zinsregelung für Steuern

Fr, 13. Mär. 2020

(Mitg.) Vergütungszins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober 2020 bis zur Höhe der definitiven Steuerrechnung. Er ist steuerfrei und beträgt für das Jahr 2020 0,1 Prozent. Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins in gleicher Höhe gewährt. Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zur Fälligkeit nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 5,1 Prozent erhoben. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.

Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2020 nur die beigelegten Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2020…

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