(Mitg.) Der Gemeinderat Wiliberg erinnert daran, dass gemäss Paragraf 3 der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen, infolge des Coronavirus, die gesetzlichen Fristen in den Verfahren, wie zum Beispiel die Auflagefristen zu Baugesuchen, vom 2. April 2020 bis und mit dem 19. April 2020 stillstehen. Das bedeutet, dass sich die Auflagefrist für Baugesuche, die vor dem 1. April 2020 publiziert worden sind, um die Zeit verlängert, während der die Frist stillsteht. Konkret betrifft dies das Baugesuch für den Neubau Einfamilienhaus von Janine und Christoph Aellig, Bergstrasse 27, Wiliberg und das Baugesuch für den Neubau Einfamilienhaus von Daniel und Cecile Schmid, Hügimattweg 5, Strengelbach. Der Ablauf der Auflagefrist…