pd. Die ordentliche Valiant Generalversammlung vom 13. Mai findet ohne persönliche Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären in den Räumlichkeiten der Bank statt. Dies gestützt auf Artikel 6a der Verordnung 2 des Bundesrates über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Die Aktionäre können ihre Stimme via unabhängige Stimmrechtsvertretung abgeben. Sie erhalten nächste Woche per Post die entsprechenden Informationen. Vertretungsvollmachten werden berücksichtigt, wenn sie bis am Montagmittag, 11. Mai 2020, bei der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin eintreffen.
Antrag zur Dividendenausschüttung bestätigt
Von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist die ganze Schweizer Volkswirtschaft betroffen, auch die Banken. Der Verwaltungsrat von Valiant hat deshalb die geplante…