(Eing.) Ab dem 11. Mai sind Märkte unter Einhaltung der Hygienevorschriften und weiteren Auflagen wieder erlaubt. Dennoch hat die Birrwiler Märtgruppe schweren Herzens beschlossen, dass der Märt erst wieder stattfindet, wenn das BAG kleinere Veranstaltungen von mindestens fünfzig Personen wieder erlaubt. Ein Märt unter Einhaltung der aktuellen Vorschriften wäre für die Organisatoren schlicht kein Birrwiler Märt. Ein Märt ohne Kaffee-Zelt sowie die strikte Einhaltung der Abstandsregel würden das, was alle so sehr am Märt schätzen, nämlich die Begegnungen, nicht ohne weiteres zulassen.