(Mitg.) Leider werden die Rasenflächen des Kirchen- und Friedhofareals – insbesondere im Ortsteil Rickenbach – seit längerer Zeit und wiederholt durch Hundekot verunreinigt. Der Kirchenrat und der Gemeinderat verweisen auf das im Kanton Luzern gültige Gesetz:
«Die Halterinnen und Halter haben ihre Hunde so zu warten und zu beaufsichtigen, dass sie keine Strassen, Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten oder landwirtschaftliche Kulturen verunreinigen. Zudem gilt ein Betretverbot: Das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden ist unter anderem auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen und Spiel- und Sportfeldern verboten. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.»
Auch Pferdemist ist ein Problem
Insbesondere im Ortsteil Pfeffikon werden Trottoirs und…