(Mitg.) Das Material für die kantonalen/eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November wurden bereits versandt. Spätestens bis 27. November erfolgt die Zustellung des Abstimmungsmaterial für die kommunale Abstimmung vom 20. Dezember.
Der Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel der Abstimmungen vom 29. November bzw. der kommunalen Abstimmung vom 20. Dezember unterscheiden sich farblich voneinander. Jeder Stimmabgabe muss der dazugehörige Stimmrechtsausweis beigelegt werden. Sie dürfen bei der Abgabe des Stimmzettels nicht vermischt werden:
• Blaue/graue Stimmzettel der kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November sind im amtlichen grünen Kuvert zusammen mit dem Stimmrechtsauweis in roter Schrift «eidgenössische und kantonale Abstimmungen vom 29. November 2020» einzureichen.
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