(Mitg.) Für die Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates vom 7. März 2021 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Kandidaten angemeldet worden. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Für die Ersatzwahl des Gemeindeammanns vom 7. März 2021 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 ist folgender Kandidat angemeldet worden: Spirgi Lukas, geb. 1994, von Unterkulm AG, Oelackerweg 1, FDP. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten (Paragraf 30 Abs. 1 GPR).